Ende für spezielle Corona-Hygiene-Sicherheitskonzepte
In seiner Sitzung am 6. April 22 hat der Kirchenvorstand beschlossen, keine Regeln für Gottesdienste anzuwenden, die über die staatlichen gelockerten Vorgaben hinausgehen. Es ist wieder erlaubt, ohne Mundschutz der Gottesdienstfeier beizuwohnen. Wo es möglich ist, kann weiter Abstand eingehalten werden. Sollten hohe Besuchszahlen bei einer Feier dies nicht erlauben, sind alle Bänke, alle Plätze zum Sitzen verfügbar. Selbstverständlich dürfen zum eigenen Schutz weiter FFP2-Maske oder medizinische Maske getragen werden.